Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Kabelfernsehen Braun -- Inhaber Zahim Ibrahimkhil -- Stand: April 2026

Paragraph 1 -- Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten fuer alle Vertraege, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Kabelfernsehen Braun, Inhaber Zahim Ibrahimkhil (nachfolgend Auftragnehmer), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber), sofern sich der Auftraggeber auf Leistungen aus dem Bereich Telekommunikations-, Kabel-, Satelliten-, Netzwerk- und Smarthome-Technik bezieht.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natuerliche Person, die ein Rechtsgeschaeft zu Zwecken abschliesst, die ueberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden koennen (Paragraph 13 BGB). Unternehmer ist jede natuerliche oder juristische Person oder rechtsfahige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt (Paragraph 14 BGB).

Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdruecklich schriftlich zugestimmt.

Paragraph 2 -- Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Schriftliche Angebote sind -- sofern nicht anders angegeben -- 30 Tage ab Angebotsdatum gueltig.

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklaerte Auftragsbestaetigung des Auftraggebers bzw. durch Beginn der Ausfuehrung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.

Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrages beduerfen der Textform.

Die im Angebot enthaltenen Mengen-, Zeit- und Materialangaben basieren auf den vom Auftraggeber uebermittelten Informationen sowie einer etwaigen Vor-Ort-Begehung. Bei abweichenden tatsaechlichen Gegebenheiten ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, den Auftraggeber unverzueglich zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen (Paragraph 6).

Paragraph 3 -- Leistungsumfang

Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestaetigung.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdruecklich vereinbart, insbesondere:

  • Maler-, Stemm-, Verputz- und Fliesenarbeiten
  • Aufstellung und Rueckbau von Gerueststangen
  • Entsorgung von Bauschutt und Altmaterialien, die nicht unmittelbar durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehen
  • Elektroinstallationsarbeiten ausserhalb des Bereichs Telekommunikations- und Netzwerktechnik
  • Das Einziehen von Kabeln in nicht vorhandene oder nicht zugaengliche Leerrohre
  • Arbeiten an Rauchwarnmeldern, Brandschutz- oder Sicherheitsanlagen, sofern diese nicht ausdruecklich Teil des Auftrags sind

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, soweit dies fuer den Auftraggeber zumutbar ist.

Der Auftragnehmer darf sich zur Erfuellung seiner Leistung qualifizierter Subunternehmer bedienen.

Paragraph 4 -- Termine und Ausfuehrungsfristen

Termine und Ausfuehrungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdruecklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.

Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass alle Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers (Paragraph 5) rechtzeitig und ordnungsgemaess erfolgen und saemtliche technischen Voraussetzungen am Einsatzort erfuellt sind.

Ereignisse hoehrer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstaende (z. B. Lieferengpaesse, Streik, behoerdliche Massnahmen, Pandemien, Energieausfaelle, Verkehrsbehinderungen) verlaengern vereinbarte Fristen angemessen. Haelt das Hindernis laenger als vier Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten; weitergehende Ansprueche bestehen in diesem Fall nicht.

Geraet der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Paragraph 5 -- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vereinbarten Termin:

  • Freier und ungehinderter Zugang zu allen Arbeitsbereichen besteht
  • Eine funktionierende Stromversorgung (230 V) sowie ausreichende Beleuchtung vorhanden ist
  • Erforderliche Zugangsdaten (z. B. zu Routern, Providern, Benutzerkonten) bereitgestellt werden
  • Empfindliche Einrichtungsgegenstaende und Wertgegenstaende aus dem Arbeitsbereich entfernt bzw. gesichert sind
  • Bei Mietobjekten die Zustimmung des Eigentuemers bzw. Vermieters zu den Arbeiten -- insbesondere zu Bohrungen, Durchbruechen und Leitungsverlegungen -- vorliegt

Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist. Bei fehlender Berechtigung (z. B. fehlende Zustimmung des Eigentuemers) haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer fuer alle daraus entstehenden Schaeden und Ansprueche Dritter.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf nicht sichtbare Leitungen (z. B. Strom-, Gas-, Wasser-, Heizungs- oder Datenleitungen, Fussbodenheizungen) im Arbeitsbereich hinzuweisen, sofern ihm deren Verlauf bekannt ist oder bekannt sein muesste. Fuer Schaeden an nicht angezeigten und fuer den Auftragnehmer nicht erkennbaren Leitungen haftet der Auftragnehmer nicht.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits angefallene Aufwendungen (inkl. Anfahrt und Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen.

Paragraph 6 -- Zusatz- und Mehraufwand

Stellt sich bei Ausfuehrung der Arbeiten heraus, dass die tatsaechlichen baulichen oder technischen Gegebenheiten von den dem Angebot zugrunde liegenden Annahmen abweichen und ein Mehraufwand erforderlich ist, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzueglich.

Mehraufwand wird, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, nach dem jeweils gueltigen Stundensatz des Auftragnehmers zuezueglich Materialkosten in Rechnung gestellt.

Geringfuegiger Mehraufwand bis zu 10 % der Auftragssumme, der fuer das vertraglich geschuldete Werk erforderlich ist, gilt als konkludent genehmigt, sofern dieser im Rahmen der zumutbaren Ausfuehrung liegt.

Paragraph 7 -- Preise und Zahlungsbedingungen

Saemtliche Preise verstehen sich in Euro zuzueglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart ist.

Rechnungen sind -- sofern nicht ausdruecklich anders vereinbart -- innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Auftraegen mit einem Auftragswert ab 1.500 Euro netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung bzw. einen Materialvorschuss in Hoehe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Auftragssumme zu verlangen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe zu berechnen (gegenueber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenueber Unternehmern 9 Prozentpunkte ueber dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurueckbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht.

Paragraph 8 -- Eigentumsvorbehalt

Saemtliche gelieferten und verbauten Materialien bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhaeltnis Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt an bereits fest verbautem Material rechtlich zulaessig ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzueglich ueber Pfaendungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu informieren.

Paragraph 9 -- Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald diese vertragsgemass erbracht ist. Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten gemeinsam mit dem Auftragnehmer und wird in Textform (z. B. im Messprotokoll oder Abnahmeprotokoll) dokumentiert.

Erfolgt keine ausdrueckliche Abnahme, gilt die Leistung spaetestens 12 Werktage nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen, sofern der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Fertigstellung in Gebrauch, gilt die Abnahme mit Beginn der Nutzung als erfolgt, es sei denn, die Ingebrauchnahme ist fuer den Auftraggeber unzumutbar.

Paragraph 10 -- Gewaehrleistung

Fuer die vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsvorschriften nach den Paragraphen 634 ff. BGB.

Die Gewaehrleistungsfrist betraegt fuer Verbraucher zwei Jahre ab Abnahme. Gegenueber Unternehmern betraegt die Gewaehrleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, sofern gesetzlich zulaessig. Unberuehrt bleibt die gesetzliche Verjaehrung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Uebernahme einer Garantie.

Fuer vom Auftragnehmer gelieferte Geraete und Bauteile gilt die jeweilige Herstellergarantie. Der Auftragnehmer tritt auf Wunsch des Auftraggebers etwaige Gewaehrleistungsansprueche gegen den Hersteller an diesen ab.

Offensichtliche Maengel sind vom Auftraggeber unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, in Textform zu ruegen. Unternehmer trifft darueber hinaus die Ruegepflicht gemaess Paragraph 377 HGB.

Von der Gewaehrleistung ausgeschlossen sind Maengel und Schaeden, die zurueckzufuehren sind auf:

  • Unsachgemaesse Bedienung, Handhabung oder Nutzung
  • Eingriffe Dritter oder des Auftraggebers an der installierten Technik
  • Veraenderung von Konfigurationen durch Dritte (z. B. durch Provider-Updates, Router-Tausch, Firmware-Aenderungen)
  • Aeussere Einfluesse wie Blitzschlag, Ueberspannung, Feuchtigkeit, Feuer oder mechanische Einwirkung
  • Normalen Verschleiss

Der Auftragnehmer uebernimmt keine Gewaehr fuer die Verfuegbarkeit, Geschwindigkeit oder Qualitaet der durch Dritte bereitgestellten Dienste (z. B. Internet-, Kabel- oder Satellitendienste von Telekom, Vodafone oder anderen Anbietern), soweit diese ausserhalb seines Einflussbereichs liegen.

Paragraph 11 -- Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsaetzlichen oder fahrlaessigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfuellungsgehilfen beruhen, sowie fuer sonstige Schaeden, die auf einer vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Pflichtverletzung beruhen.

Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschraenkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen uebernommener Garantien.

Bei leicht fahrlaessiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrages ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmaessig vertrauen darf, ist die Haftung der Hoehe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere fuer mittelbare Schaeden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.

Der Auftraggeber ist fuer die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Arbeiten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht fuer den Verlust von Daten, sofern der Auftraggeber nicht nachweislich vorher darauf hingewiesen hat, dass besondere Sicherungsmassnahmen erforderlich sind, und solche vertraglich vereinbart wurden.

Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschraenkt ist, gilt dies auch fuer die persoenliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfuellungsgehilfen.

Paragraph 12 -- Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt die auf der Webseite des Auftragnehmers einsehbare Datenschutzerklaerung.

Paragraph 13 -- Urheber- und Nutzungsrechte

Plaene, Messprotokolle, technische Dokumentationen und sonstige vom Auftragnehmer erstellte Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschuetztes Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht uebertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck eingeraeumt.

Paragraph 14 -- Widerrufsrecht fuer Verbraucher

Verbrauchern steht bei ausserhalb von Geschaeftsraeumen geschlossenen Vertraegen und bei Fernabsatzvertraegen grundsaetzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss ausgehaendigt.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollstaendig erbracht hat und mit der Ausfuehrung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrueckliche Zustimmung dazu erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestaetigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollstaendiger Vertragserfuellung durch den Auftragnehmer verliert.

Paragraph 15 -- Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfuellungsort fuer alle Leistungen aus dem Vertragsverhaeltnis ist der Sitz des Auftragnehmers.

Ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Hinweis nach Paragraph 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Kabelfernsehen Braun

Inhaber: Zahim Ibrahimkhil

Leher Heerstrasse 127J, 28359 Bremen, Deutschland

Telefon: +49 171 3683031

E-Mail: [email protected]